Allgemeine Bedingungen der Unterkunftsreservation  
Einige Beispiele für Versicherungsprämien und Versicherungssummen können Sie hier sehen

Die Agentur hat eine Haftpflichtungversicherung entsprechend der kroatischen Gesetze bei der Allianz Zagreb d.d. unter der Nummer 1500-171303864


Allgemeine Bedingungen der Unterkunftsreservation


1. Allgemeine Bestimmungen
Diese allgemeine Bedingungen gelten für alle natürliche und juristische Personen (weiter Passagier), die durch die Vermittlung der Firma To Islands Travel d.o.o. (weiter Agentur) einen bestimmten Aufenthalt vereinbaren, oder andere dienste in Anspruch nehmen, die auf der Internetseite (www.adria-island.org) oder anderen Werbungen der Agentur zu sehen sind. Diese allgemeine Bedingungen sind ein Teil des Reisevertrages (weiter Voucher), mit welchem die Agentur bestätigt, dass sie im Namen und für die Rechnung des Passagiers einen Aufenthalt oder eine andere Dienste (weiter Reservation) mit einem Vermieter (weiter Vermieter) vereinbart hat. Mit der Verabredung der Reservation bestätigt der Passagier, dass er mit allen allgemeinen Bedingungen vertraut ist, und dass er sich im Ganzen an sie halten wird. Mit der Verabredung der Reservation wird alles, was in diesen allgemeinen Bedingungen angeführt wird zur rechtlichen Pflicht für den Passagier und die Agentur. Die Agentur hat hier die Funktion eines Vermittlers.

2. Angebot der Agentur
Die Agentur bietet dem Passagier Unterkunft und andere Dienste an, die auf den Internetseiten der Agentur dargestellt werden. Mit den Vermietern unterzeichnet die Agentur einen besonderen Vertrag über die Vermittlung, füllt Fragebogen über jedes einzelne Objekt und jede einzelne Unterkunftseinheit aus und vereinbart Preise der Unterkunftseinheiten mit den Vermittlern. Der Vermieter bürgt mit seiner Unterschrift auf dem Fragebogen und dem Vertrag, dass alle Angeben über das Objekt und die Unterkunftseinheiten der Wahrheit entsprechen. Er trägt duie Verantwortung für diese Angaben und gibt der Agentur die Vollmacht, in seinen Namen Reservationen mit Passagieren zu vereinbaren. Die Unterkunftseinheiten sind nach der Kategorisierung des befugten Amtes und den Fragebögen, die der Vermieter ausfüllt, beschrieben. Der Vermieter garantiert, dass alle Bilder, die auf der Internetseite der Agentur gezeigt werden, authentisch sind.

3. Pflichten der Agentur
Die Pflicht der Agentur ist gemäß guten Sitten im Tourismus, die Betreuung der Durchführung der vereinbarten Reservation. Die Agentur versichert Dienste, die den Informationen entsprechen, die am Tag der Reservationsbestätigung des Passagiers genannt wurden, wenn nicht höhere Gewalt dazwischenkommt. Sollten irgendwelche Unstimmigkeiten zwischen dem Passagier und dem Vermieter auftreten, ist die Agentur verpflichtet der Konfliktllösung zu Gunsten beider Seiten beizutragen.

4. Preise der Dienste
Der Preis jeder Unterkunftseinheit ist auf der Preisliste am Ende der Präsentierungsseite des bestimmten Objekts angeführt. Der Preis bezieht sich auf präsentierte Dienste (nur Übernachtung, Übernachtung mit Frühstück, Halbpension u. ä.) und die präsentierte Ausrüstung der Unterkunftseinheit. Im Preis ist auch der Anteil miteinberechnet, den der Passagier der Agentur für ihre Dienste zu zahjlen hat. Andere Dienste, die nicht auf der Preisliste stehen, werden getrennt gezahlt. Wenn die Nutzung der Klimaanlage nicht im Preis ist, wird das auf den Seiten des jeweiligen Objekts angeführt. Die Preise, die auf den Internetseiten der Agentur angeeführt sind, wurden von den Vermieter und unseren Partnern vereinbart und müssen nicht den Preisen entsprechen, die im Objekt ausgehängt sind, in dem der Passagier untergekommen ist. Mögliche Unterschiede in den Preisen können kein Grund für eine Reklamation sein. Die Preise sind in €uro.
Die Agentur behält das Recht die Preise abzuändern. Den Passagieren, die eine Anzahlung oder den ganzen Betrag für eine Reservation gezahlt haben, garantiert die Agentur Dienste nach vereinbarten Preisen.

5. Die Aufenthaltsgebühr
Die Aufenthaltsgebühr zahlt der Passagier zusammen mit der letzten Einzahlung auf den Namen der Reservation entweder dem Vermieter bei der Ankunft in die Unterkunftseinheit oder der Agentur, wenn die ganze Einzahlung über die Agentur gemacht wird. Für die Objekte, für die die Aufenthaltsgebühr schon im Preis mit drin ist, ist dies extra angeführt. Die Aufenthaltsgebühr beträgt meistens 7 Kuna für Erwachsene (cca 0,95 EUR). Bei einigen weniger entwickelten touristischen Gebieten in Kroatien beträgt diese sogar weniger. Dies gilt auch für die Vorsaison und Untersaison. Für Kinder von 12 bis 18 jahren zahlt man 50% dieses Betrages und für Kinder bis zu 12 Jahren zahlt man keine Aufenthaltsgebühr. Die Agentur wird den Gast insbesondere darauf aufmerksam machen, dass er die Aufenthaltsgebühr über die Agentur zu entrichten hat. Sofern dies per E-Mail oder im Telefonat nicht besonders hervorgehoben wurde, entrichtet der Gast die Aufenthaltsgebühr direkt im Objekt, in dem er untergebracht ist.

6. Rechte und Pflichten des Passagiers
Der Passagier realisiert eine Reservation nach vereinbarten Bedingungen mit der Agentur, die im Voucheru angegeben sind, ausgegeben auf seinen Namen. Wenn der Passagier eventuell einige Bedingungen aus dem Vouchera verändern möchte (größere Anzahl der Personen als bei der Vertragsvereinbarung, Aufenthaltsverlängerung usw.) muss er die Agentur kontaktieren, welche dann die Preise abändern wird und die Veränderung realisiern insoweit dies möglich ist. Der Passagier hat das Recht die ganze angeführte Ausrüstung einer bestimmten Unterkunftseinheit zu vereinbarten Preisen zu nutzen. Wenn er nioch zusätzliche Dienste wünscht, die nicht zur Vereinbarung gehören, muss er dies mit der Agentur und dem Vermieter absprechen. Bei der Ankunft in die Unterkunftseinheit muss diese sauber sein und über frische Bettwäsche, frische Handtücher und Toilettenpapier verfügen. Die Bettwäsche und die Handtücher werden alle 7 Tage gewechselt. Der Vermieter muss den Passagieren einen ungestörten Aufenthalt in der Unterkunftseinheit ermöglichen. Der Passagier muss sich an die Hausordnung und alle Gesetze DER Republik Kroatien halten.

7. Der Prozeß von der Anfrage bis zur Reservation
Die Agentur nimmt Anfragen der Passagiere per E-Mail, Telephon, schriftlich oder persänlich an, prüft nach, ob die gefragten Dienste zur Verfügung stehen und benachrichtigt die Passagiere darüber. Wenn der Passagier seinen Wunsch äußert, wird die Reservation für einen bestimmten Termin in seinen Namen vereinbart. Damit ist der genannte Termin und Dienst auf seinen Namen reserviert. Nach der Reservationsbestätigung bekommt der Passagier Anweisungen zur Einzahlung der Anzahlung, die er im Termin einzahlen muss, den ihm die Agentur genannt hat. Nach der Überweisung der Anzahlung bekommt der Passagier schriftliche Dokumente über die Einzahlung, abhängig vom Zahlungsmodell den er gewählt hat.

Modell 1.
Der Kunde zahlt 40% Anzahlung auf das Konto der Agentur nach der Reservationsvereinbarung und restliche 60% zusammen mit der Aufenthaltsgebühr direkt dem Vermieter (spätestens 24 Stunden nach Ankunft in das Objekt). Nach Erhalt der Anzahlung bekommt der Kunde den Voucher mit allen Angaben über die Reservierung und die Rechnung bekommt er vom Vermieter.

Modell 2.
Der Kunde zahlt 30% als Anzahlung auf das Konto der Agentur ein und die restlichen 70% zusammen mit der Touristengebühr nach Vereinbarung der Reservation. Dies soll spätestens 30 Tage vor Beginn der Reservation geschehen. Nachdem die Anzahlung erhalten wird bekommt der Passagier eine Bestätigung über die Einzahlung und nach der Einzahlung des Restlichen Betrages bekommt er den Vaucher. Die Rechnung bekommen sie vom Vermieter bei der Ankunft.

Modell 3.
Wenn es bis zum Anfang der Reservation weniger als 30 Tage sind, wird der gesammte Betrag mit der Aufenthaltsgebühr auf das Konto der Agentur eingezahlt. Nach der Einzahlung erhält der Kunde den Voucher.  Die Rechnung bekommen sie vom Vermieter bei der Ankunft.
Wenn es bis zum Anfang der Reservation weniger als 10 Tage sind, ist der Kunde verpflichtet, den Beweis über die durchgeführte Einzahlung der Agentur zuzufaxen.
Alle Kosten des Geldtransfers und weitere Bankkosten trägt der Kunde.

8. Stornierung der Reservation
Wenn der Passagier die schon eingezahlte Reservation stornieren möchte, gelten folgende Kündigungsgebühren:

15% des Reservationsbetrages, wenn diese 90 Tage und mehr vor Beginn gekündigt wird.

30% des Reservationsbetrages, wenn diese 89 bis 30 Tage vor Beginn gekündigt wird.

50% des Reservationsbetrages, wenn diese 29 bis 15 Tage vor Beginn gekündigt wird.

75% des Reservationsbetrages, wenn diese 14 bis 7 Tage vor Beginn gekündigt wird.

100 % des Reservationsbetrages, wenn diese 6 bis 0Tage vor Beginn gekündigt wird.

Alle Kosten der Geldzurückzshlung gehen auf Kosten des Kunden.
Die Agentur lässt dem Passagier die Möglichkeit offen, in jedem Augenblick einen anderen Passagier zu finden, falls er selbst nicght in der Möglichkeit ist, die Reservierung zu nutzen. Der neue Passagier ist dann verpflichtet, alle allgemeine- und Reservationsbedingungen anzunehmen.

9. Check in, check out (Ankunft und Verlassen der Unterkunft)
Die Passagiere kommen in die reservierte Unterkunft am ersten Tag nach 12,00 an und verlassen diese bis 10,00 morgens am letzten Tag der Reservation wenn nicht anders vereinbart.
Der Passagier muss am Tag der Ankunft bis Mitternacht in die Unterkunft ankommen, oder die Agentur über die Verspätung benachrichtigen. Wenn er das nich macht, wird die Reservation als abgesagt betrachtet und es werden Kündigungsgebühren berechnet.

10. Rechte der Agentur auf Veränderungen und Kündigung
Wenn die Agentur mögliche Probleme im Bezug auf die Realisation der eingezahlten Reservierung sieht, ist sie verpflichtet den Passagier darüber zu benachrichtigen und ihm eine andere Unterkunft anzubieten. Im Falle dass eine Ersatzunterkunft nicht realisiert werden kann, ist die Agentur verpflichtet den genzen eingezahlten Betrag zurückzuzahlen, den der Passagier auf das Konto der Agentur eingezahlt hat. Sollte am Tag des Reservationsanfangs wegen Problemen die nicht vorhersehbar waren und welche nicht gelöst werden können die Reservation nicht realisiert werden kann, wird die Agentur versuchen dem Passagier eine Unterkunft aus ihrem eigenem Angebot zur Verfügung zu stellen. Wenn das auch nicht möglich ist wird die Agentur versuchen dem Passagier eine alternative Unterkunft zu finden, welcher nicht im Angebot der Agentur ist und wird die gesammte Einzahlung des Passagiers auf das Konto der Agentur zurückzahlen.

11. Einwendungen
Wenn bei der Ankunft in die Unterkunft Mängel bemerkt werden ist der Passagie verpflichtet augenblicklich die Agentur zu kontaktieren und mit der Agentur und dem Vermieter mitzuwirken, damit die Mängel aufgehoben werden können. Wenn die Mängel aufgehoben sind und den weiteren Aufenthalt nicht stören, hat der Passagier kein Recht auf weitere Einwände. Wenn die Mängel nicht aufgehoben werden können und den Aufenthalt stören, ist der Passagier verpflichtet spätestens 7 Tage nach Ende der Reservation einen schriftlichen Einspruch einlegen und kann eine Entschädigung fördern (e-mail: info@adria-island.org). Der Einspruch muss durch entsprechende Beweise bekräftigt werden.

12. Andere Bestimmungen
Die Agentur verpflichtet sich persönliche Angaben der Passagiere zu schützen und diese nur zum Zweck der Reservation zu nutzen. Wenn der Passagier eine Reservation zur Zeit einer besonderen Aktion vereinbart, dann konsumiert er die Reservation unter diesen Umständen. Verschiedene Aktionen werden nicht zusammengezählt. Der Passagier und die Agentur werden versuchen alle möglichen Probleme mit Verständigung zu lösen. Wenn das nicht möglich ist, sind das Gericht in Split und das kroatische Gesetz dafür zuständig.


13. Versicherung

Nach den gültigen kroatischen Gesetzten ist die Agentur verpflichtet, den Reisenden das Versicherungspaket in dem die Reise- und Krankenversicherung enthalten sind anzubieten. Die Agentur hat mit der Versicherungsgesellschaft Allianz Zagreb AG einen Vertrag abgeschlossen und hat somit das Recht den Reisenden die Versicherungspolicen für Versicherungspaket in dem Reise- und Krankenversicherung enthalten sind, anzubieten. Dabei fungiert die Agentur als Vermittler, der im Namen und auf Kosten von Personen, die eine Versicherung abschließen möchten, Versicherungspolicen nach den Tarifen der Versicherungsgesellschaft, anbietet.

Das Reiseversicherungspaket in dem die Reise- und Krankenversicherung enthalten sind, besteht aus:

A) Reisekrankenversicherung
C) Reiserücktrittsversicherung
D) Reisegepäckversicherung

Die Versicherung wird zusammen mit der Reisebuchung abgeschlossen und wird mit der ersten Einzahlung für eine bestimmte Buchung bezahlt.

Mit der Einnahme der Reisebuchung , in der auch diese Allgemeine Reisebedingungen enthalten sind, und dem Erhalt des Vouchers, wird angenommen, dass die Agentur dem Reisenden den Abschluss eines Pakets in dem die Reise- und Krankenversicherung enthalten sind, angeboten und empfohlen hat. Der Reisende muss nicht alle angebotenen Versicherungen annehmen und bezahlen, sondern nur jene, die er möchte.

Detaillierte Angaben zum Reiseversicherungspaket können Sie hier sehen:
Kroatische Sprache
Englische Sprache


A) Reisekrankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für folgende Leistungen:

- Kosten für notwendige ärztliche Behandlung.
- Kosten für Medikamente und medizinische Hilfsmittel, die vom Arzt verschrieben wurden.
- Notwendige medizinische Gehhilfen, die vom Arzt angeordnet wurden.
- Behandlung in der Klinik mit anerkannten wissenschaftlichen Methoden.
- Transportkosten zum Krankenhaus, dessen Ziel die medizinische Aufnahme ist oder zum nahesten verfügbaren Arzt, die von anerkannten Rettungsdiensten durchgeführt wurden.
- Kosten für den Transport in eine Spezialklinik, wenn dies vom Arzt angeordnet wurde.
- Operationskosten.
- Kosten für die Registrierung des Versicherten bei der Aufnahme, sowie andere Leistungen, dem Versicherungsumfang und der vereinbarten Versicherungssumme entsprechend.
- Zahnbehandlung mit dem Ziel der Beseitigung von akuten Zahnschmerzen bis zu einem Betrag von 150 EUR.


C) Reiserücktrittsversicherung

Diese Versicherung übernimmt Haftung für folgende Vorfälle im Falle, dass der Reisende aus bestimmten, berechtigten Gründen die Reise absagen muss.

Es kann sich dabei um folgende Gründe handeln:

- Todesfall
- Unfall mit schwerwiegenden körperlichen Verletzungen
- Plötzliche Erkrankung
- Komplikationen in der Schwangerschaft
- Unverträglichkeit der Impfung
- Beschädigungen des Eigentums, die durch Brand, Naturkatastrophen oder absichtlich begangene Straftat seitens der dritten Person, verursacht wurden
- Militärübung
- Der Reisende ist verpflichtet Beweismaterial beizulegen falls sich einer von oben angeführten Vorfällen ereignet. Der Versicherer bezahlt 90% der Summe, die der Versicherte für die Buchung einer bestimmten Reise bezahlen muss.


D) Reisegepäckversicherung

Diese Versicherung ersetzt den Schaden, der durch Verlorengehen, Beschädigung oder Vernichtung der Gepäckstücke (die man abgibt oder bei sich trägt) entsteht, und zwar während der Reise, bei An- und Abreise, sowie während des Aufenthaltes im Urlaubsort.


Die Versicherungsprämien hängen von der Versicherungssumme ab auf die der Reisende versichert sein möchte, dem Wert der Reisebuchung, Anzahl der Reisenden, sowie vom Reisedauer und werden nach der Preisliste der Allianz Zagreb AG verrechnet.

Den genauen Betrag für die Versicherungsprämie (Zahlungsbetrag für die oben angeführten Versicherungen) wird der Reisende mit dem Angebot für die Versicherungspolice erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Einige Beispiele für Versicherungsprämien und Versicherungssummen können Sie hier sehen:


Versicherung


Bei der Erarbeitung dieser Beispiele sind wir von den häufigsten Buchungsfällen, die uns bei der Arbeit begegnen, ausgegangen. Wir sind der Meinung, dass die Beträge nicht hoch sind und empfehlen Ihnen, diese Versicherungen abzuschließen.

Wir möchten betonen, dass der Reisende nicht alle angebotenen Versicherungen nehmen muss, sondern nur eine oder eine Kombination aus zwei oder drei angebotenen Versicherungen. Den genauen Betrag für die Versicherungsprämie erhalten Sie von unseren Mitarbeitern zusammen mit dem Angebot für Versicherungspolice.



Familienversicherung

Unter Familie versteht man Eltern, Kinder, Großväter, Großmütter und Enkel, sowie Ehepaare ohne Kinder. Kinder sind Personen bis 18 Jahre.



GRUPPE A - REISEKRANKENVERSICHERUNG

Versicherungssumme pro Person 11.500 EUR

Beispiel für die Miete des Appartements für 4 Personen, 2 Erwachsene, 2 Kinder. Preis: 80 Euro pro Nächtigung. Vereinbarter Aufenthalt:10 Nächtigungen.

Reisekrankenversicherung 1,78 EUR für Erwachsene, 0,89 EUR für Kinder pro Tag.

11 Tage x 5,34 EUR = 58,74 EUR

Reisegepäckversicherung auf die Summe von 1500 EUR beträgt 19,20 EUR.

Reiserücktrittsversicherung beträgt in diesem Fall 27,39 EUR , die Versicherungssumme beträgt 800 EUR , beziehungsweise entspricht dem Wert der Reisebuchung.

Der Preis für Gesamtpaket beträgt 58,74 + 19,20 + 27,39 = 105,33 EUR oder 26,33 EUR pro Person.




Personenversicherung

Für Freunde oder Ehepaare vorgesehen.


GRUPPE A – REISEKRANKENVERSICHERUNG

Versicherungssumme pro Person beträgt 11.500 EUR.

Beispiel für die Miete des Appartements für 2 Personen. Preis: 55 Euro pro Nächtigung. Vereinbarter Aufenthalt:10 Nächtigungen.

Reisekrankenversicherung 1,92 EUR, Erwachsene.

11 Tage x 3,84 EUR = 42,24 EUR

Reisegepäckversicherung auf die Summe von 1000 EUR beträgt 12,88 EUR.

Reiserücktrittsversicherung beträgt in diesem Fall 13, 69 EUR , die Versicherungssumme beträgt 550 EUR , beziehungsweise entspricht dem Wert der Reisebuchung.

Der Preis für Gesamtpaket beträgt 42,24 + 12,88 + 13,69 = 68,81 EUR oder 34,40 EUR pro Person.
* Wenn Reisende wollen nur eine Versicherung bei der Annullierung der Reise dann wird der Preis 13,69 EUR pro Person.




Versicherung von Reisegruppen, 5-50 Personen

Vorgesehen für Reisegruppen in denen nicht alle miteinander verwandt sind.


GRUPPE A – REISEKRANKENVERSICHERUNG

Versicherungssumme pro Person beträgt 11.500 EUR.

Beispiel für die Miete des Appartements für 6 Personen. Preis: 120 Euro pro Nächtigung. Vereinbarter Aufenthalt:10 Nächtigungen.

Reisekrankenversicherung 1,64 EUR pro Person.

11 Tage x 9,84 EUR = 108,24 EUR

Reisegepäckversicherung auf die Summe von 500 EUR pro Person beträgt 5,48 EUR. Für 6 Personen insgesamt 32,88 EUR.

Reiserücktrittsversicherung beträgt in diesem Fall 41,09 EUR, die Versicherungssumme beträgt 1200 EUR, beziehungsweise entspricht dem Wert der Reisebuchung.

Der Preis für Gesamtpaket beträgt 108,24 + 32,88 + 41,09 = 182,21 EUR beziehungsweise 30,36 EUR pro Person.




Wir sind der Meinung, dass diese Beträge nicht hoch sind und empfehlen Ihnen, sie zu bezahlen.

To Islands Travel d.o.o. 01.01.2007